Mittwoch, 04.02.2026

Drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung verurteilt

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In München wurden drei syrische Staatsbürger aufgrund von Kriegsverbrechen und ihrer Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Haftstrafen verurteilt. Die Verurteilten erhielten Gefängnisstrafen von viereinhalb Jahren, sieben Jahren sowie neun Jahren und zehn Monaten.

Die Straftaten der Syrer stehen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Revolution gegen das Assad-Regime in den 2010er-Jahren. Ursprünglich gehörten sie einer bewaffneten Rebellengruppe an, die später dem ‚Islamischen Staat‘ beitrat. Die Anklagepunkte umfassten Kriegsverbrechen sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Besonders brisant war dabei die Nutzung der Ölfeld-Erträge durch den Anführer auch für persönliche Zwecke.

Nach der militärischen Niederlage des ‚Islamischen Staates‘ flohen die Verurteilten nach Deutschland. Das Oberlandesgericht München hob hervor, dass der Freiheitskampf keine Rechtfertigung für unbeteiligte Todesopfer oder Kriegsverbrechen darstellt. Es betonte, dass nationale Befreiungsbewegungen keinen bewaffneten Widerstand gegen reguläre Truppen ausüben dürfen. Zudem charakterisierte das Gericht den ‚Islamischen Staat‘ als besonders brutale Terrororganisation.

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