In Mannheim hat sich ein tragischer Vorfall ereignet, der die Bevölkerung erschüttert: Alexander S. führte eine verheerende Amokfahrt durch, bei der zwei Menschen ihr Leben verloren und elf weitere verletzt wurden. Die Ermittler stehen vor der Herausforderung, Hinweise auf eine mögliche rechtsextreme Gesinnung des Täters zu untersuchen.
Im Zuge ihrer Untersuchungen stießen die Ermittler auf verstörende Anzeichen, darunter judenfeindliche Witze und Verdachtsmomente bezüglich einer Verbindung zu einer neonazistischen Vereinigung. Gleichzeitig enthüllten sie auch die düstere Gedankenwelt von Alexander S. sowie seine psychosozialen Probleme, die offenbar nicht angemessen behandelt wurden.
Es wurde diagnostiziert, dass Alexander S. an einer schwerwiegenden psychischen Störung wie Schizophrenie oder Borderline leidet, was weitere Fragen zur Rolle seiner Erkrankung bei der Amokfahrt aufwirft. Obwohl eine krankhafte Störung festgestellt wurde, wird er dennoch nicht als schuldunfähig angesehen.
Der Prozess, der diese tragischen Ereignisse aufklären soll, ist für Ende Oktober am Landgericht Mannheim angesetzt. Die Ermittler ziehen in Betracht, dass es eine Verbindung zwischen den psychosozialen Problemen, der rechtsextremen Gesinnung und der Amokfahrt gibt, was eine komplexe und brisante Situation darstellt.
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