Sonntag, 07.12.2025

Deutschland verlängert Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf zehn Jahre im Kampf gegen Steuerhinterziehung

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Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen werden weiterhin dazu verpflichtet sein, Buchungsbelege für zehn Jahre aufzubewahren, um der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken. Diese Entscheidung, die aufgrund des Risikos von Cum-Cum-Geschäften getroffen wurde, stärkt die Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Der Schaden für den Staatshaushalt durch Cum-Cum-Deals beläuft sich auf beeindruckende 28,5 Milliarden Euro. Angesichts dieser bedenklichen Zahlen hat der Finanzminister bereits einen Haushaltsentwurf für 2026 vorgelegt, der sowohl neue Schulden als auch geplante Einsparungen bei Sozialausgaben vorsieht. Aktuell sind 253 Verdachtsfälle von Cum-Cum-Deals mit einem beträchtlichen Volumen von 7,3 Milliarden Euro in Bearbeitung.

Die Forderungen nach verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung werden lauter. Experten und politische Parteien sehen die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist positiv und als bedeutenden Schritt im Kampf gegen Finanzvergehen an. Es wird betont, dass trotz dieser Maßnahme weiterhin ein konsequentes Vorgehen erforderlich ist, um die entstandenen Schäden durch Cum-Cum-Deals wieder gutzumachen.

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