Der Bundesgerichtshof hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die eine IS-Rückkehrerin betrifft. Nadine K. wurde ursprünglich zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt, jedoch wurde aufgrund einer Revision durch die Angeklagte festgestellt, dass Rechtsfehler bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord vorlagen. Sie war 2014 nach Syrien gereist und schloss sich dem IS an, was zu ihrer Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit führte, insbesondere durch die Versklavung einer Jesidin. Das Oberlandesgericht Koblenz muss nun das Strafmaß von neun Jahren und drei Monaten erneut überprüfen. Die Beihilfe zum Völkermord konnte nicht ausreichend belegt werden, weshalb das Gericht einen Schuldspruch teilweise änderte. Somit steht eine neue Verhandlung über die Strafe für Nadine K. bevor, die von dieser wegweisenden Gerichtsentscheidung abhängig ist.
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